Pressemitteilung zur K leinen Anfrage 5439 der Abgeordneten Sven Werner Tritschler und Markus Wagner, AfD, „Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Kreis Herford gemäß CoronaSchVO

Veröffentlicht von Redaktion am

Sehr geehrte Damen und Herren, gem. der o.a. Kleinen Anfrage der AfD-Landtagsfraktion wurden im Kreis Gütersloh im Zeitraum von April 2020 bis April 2021

  • 2471 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung NRW festgestellt,
  • 2308 Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet und
  • Bußgelder in Höhe von 305.247,48 € festgesetzt.

Im Durchschnitt wurden also pro geahndeten Verstoß 132,26 € als Einzelbußgeld vereinnahmt. Angesichts der Tatsache, dass bei einem Bußgeld von 100 € noch Gebühren und Auslagen von 28,50 € anfallen, liegt der Durchschnittswert nicht weit entfernt vom Betrag von 128,50 €, sodass davon auszugehen ist, dass eher selten Bußgelder verhängt worden sind, die den Betrag von 100 € überstiegen haben.

Bei etwa jedem 150. Einwohner wurde somit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Anhand dieses Wertes kann man ersehen, dass die Bürger im Kreis Gütersloh in keinster Weise auffällig waren und sich an die Regeln gehalten haben.

Es stellt sich die Frage, ob deutliche Abweichungen in den 13 kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorliegen. Überdies werden Bußgelder im Haushalt üblicherweise global angerechnet. Die Gemeinden und Städte werden die Einnahmen sicherlich zur Verbesserung der Liquidität zu nutzen wissen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man bedenkt, welche immensen volkswirtschaftlichen Folgeschäden bereits eingetreten sind bzw. noch auf die kommunalen Kassen zukommen werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Erträge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Kreis Gütersloh dieses Jahr um 1,2 Millionen Euro eingebrochen sind, (“Im Bereich der Verkehrslenkung/Verkehrssicherheit werden die Erträge aus Verkehrsordnungswidrigkeiten mit rd. 1.200 T€ hinter der Planung zurückbleiben.”, Quelle) führen die 305.000 Euro Mehrerträge aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung zu keiner annähernden Kompensation.