Jahresbericht Jobcenter 2021
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde der Jahresbericht des Jobcenters vorgestellt. Zusammengefasst lässt sich folgendes festhalten:
Der Kreis Gütersloh weist eine hohe Beschäftigungsquote auf. Sie liegt um 7% höher als der Landesdurchschnitt. Es war im Jahr 2021 ein signifikanter Anstieg der Beschäftigtenzahlen im Kfz-, im Konsumgüter- und im Baugewerbe zu verzeichnen. Die Zahl der Beschäftigten in der Gastronomie und im Bereich der Logistik ist rückläufig. Bei der Gastronomie ist der Grund des Rückgangs in den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu suchen. Bei der Logistik sind die rückläufigen Werte überdies dem Lohndruck durch osteuropäische Wettbewerber geschuldet.
Während die Arbeitslosenquote im Kreisgebiet zum Jahresende 2019 bei 3,9% lag, stieg sie im Jahr 2020 auf 4,4% an und pendelte sich im Jahr 2021 bei einem rekordverdächtigen Tief von 3,6% ein.
Im Jahr 2021 war ein signifikanter Rückgang im Bereich der Kurzarbeit zu verzeichnen. (< 1000 in 2021, im Verglich zu 5600 Fällen im Vorjahr). Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (Bezieher von sogenannten Hartz IV-Leistungen) ist ebenso rückläufig.
Von den SGB II-Beziehern sind 44% Ausländer. Allerdings ist die Zahl der Leistungsbezieher mit Deutschem Pass (aber Migrationshintergrund) unklar. Es wird aber mitgeteilt, dass die Zahl der Leistungsbezieher mit ausländischem Geburtsort bei 47% taxiert.
Die überwiegende Zahl der Leistungsbezieher ist gering bis überhaupt nicht qualifiziert (sogar 43% ohne Schul- und 75% ohne Berufsabschluss). Leistungsbezieher, die 21 Monate Harzt-IV-Leistungen erhalten (sogenannte Langleistungsbezieher) machen im Schnitt mehr als 2/3 der Hilfeempfänger aus. Erschreckend fällt weiterhin die scherenartige Entwicklung der offenen und besetzten Ausbildungsplätze (wer eine Ausbildungsstelle sucht, müsste eigentlich mehrere finden) auf.
Positiv ist zum Schluss zu erwähnen, dass ein Ziel, die Zahl der Hartz-IVB-Empfänger zu reduzieren, im Jahr 2021 sogar um 3,6% des Richtwerts übertroffen wurde.
Als AfD-Fraktion setzten wir uns weiterhin dafür ein, dass Sanktionen gegenüber Hartz-IV-Empfängern, die sich weigern, ihre Arbeitskraft dem Markt zur Verfügung zu stellen, von uns als unabdingbare Notwendigkeit betrachtet werden. Wer nur fördert, aber nicht fordert, befeuert die soziale Hängematte. Die AfD sieht im Sozialrecht jedoch keine Hängematte, sondern ein Auffangnetz für wirklich bedürftige Menschen.